Carina Taubert

Privatpraxis für Psychotherapie



Therapie

Als approbierte Psychologische Psychotherapeutin biete ich Ihnen in meiner Praxis professionelle, erfahrende therapeutische Hilfe und Begleitung an. Ich helfe Ihnen bei der Lösung Ihrer Probleme und biete in meiner Praxis Psychotherapie für Erwachsene im Richtlinienverfahren der Verhaltenstherapie an.


Mein Ziel ist es, gemeinsam mit Ihnen konkrete und lebensnahe Lösungen zu erarbeiten, die sich auch dauerhaft in Ihrem Alltag bewähren. Ich unterstütze Sie dabei Ihre Ziele in einem übersichtlichen Zeitrahmen zu erreichen. Ich unterstütze Sie bei der Bewältigung der Herausforderungen, die Ihnen das Leben gerade stellt. Gemeinsam entwickeln wir einen individuellen Lösungsweg für Sie.
Transparenz über den Therapieprozess sowie die Eigenverantwortung bei der Erreichung Ihrer Ziele sind mir wichtig.


Abrechnung - Psychotherapie

Privatversicherte
Das Honorar für die Therapiesitzungen richtet sich nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Es können zusätzliche Kosten für Testdiagnostik, Berichte an die Krankenkasse, o.Ä. anfallen. Eine Therapiestunde (50 Minuten) wird nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ, Ziffer 870) mit derzeit 122,40€ berechnet.

Private Krankenversicherungen erstatten in der Regel die Kosten für eine Psychotherapie. Im Einzelfall hängt es jedoch davon ab, was Sie vertraglich mit Ihrer Krankenkasse vereinbart haben. Bitte klären Sie vor Beginn der Therapie, ob und in welchem Umfang (Kosten, Anzahl der Sitzungen) Ihre Krankenkasse eine Psychotherapie übernimmt.


Selbstzahler
Es besteht die Möglichkeit die Therapiekosten als Selbstzahler/in zu tragen. Die aktuell geltende Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) gilt hierbei als Honorargrundlage.


Abrechnung - Beratung und Coaching

Sie suchen Rat, möchte Ihre Perspektive weiten, sich persönlich weiterentwickeln oder wieder an Orientierung gewinnen? Dann könnte eine Beratung oder ein Coaching genau das richtige für Sie sein. Dieses Angebot besteht für Selbstzahler und auch hier gilt die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) als Honorargrundlage.